06.02.01.10 (Berlin/Brandenburg) Anfertigen von technischen Zeichnungen
- Laufende Nr
- 320
- SYS_1
- 06
- SYS_2
- 06.02
- SYS_3
- 06.02.01
- SYS_4
- 06.02.01.10
- ORGEINHEIT
- Produktentwicklung
- UNB
- Forschung und Entwicklung
- AUFGFAM
- Konstruktion
- ERAAA
- Anfertigen von technischen Zeichnungen
- Tarifgebiet
- Berlin/Brandenburg
- BAY
- BER
- BRB
- E 5
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Anfertigen von technischen Zeichnungen
Maßstabs- und fertigungsgerechte Teil-, Zusammenbau- und Anordnungszeichnungen oder Schaltpläne nach ausreichend detaillierten konstruktiven Vorgaben (z. B. Skizzen, Entwürfen) anfertigen und mit zuständigen Stellen abstimmen. Ansichten, Schnitte, Abwicklungen, Durchdringungen, Projektionen etc. mit überschaubaren Geometrien bzw. Abläufen erstellen und auf Plausibilität prüfen. Zeichnerische Änderungen nach eindeutigen Vorgaben ausführen, Detailpunkte konstruieren. Gängige Bauteile und Halbzeuge nach Vorgaben festlegen und anhand von technischen Unterlagen auswählen. Tabellen, zeichnerische Darstellungen, Diagramme anhand von Vorlagen, Zahlenangaben in übersichtlicher Form darstellen.
Erstellen von technischen Listen
Im Rahmen der oben beschriebenen Aufgabe technische Listen (Freigaben, Änderungslisten, Stücklisten, etc.) nach Vorgaben und Nummernsystem zusammenstellen, Nummernsystem ergänzen.
Durchführen von Berechnungen
Fachbezogene technische Berechnungen mit elementaren Formeln durchführen (z. B. Volumina, Gewichte, Hebel- übersetzungen, Materialausnutzung).